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04.11.1993

Der besondere Rat: Zusammenfassende Meldung nach _ 18 UStG - - Am 18./19. 1. 1993 haben die EG-Mitgliedstaaten sich darauf geeinigt, daß bis zum 28. 2. 1993 innergemeinschaftliche Lieferungen auch dann steuerfrei belassen werden können, wenn der Erwe

Der besondere Rat: Zusammenfassende Meldung nach _ 18 UStG - - Am 18./19. 1. 1993 haben die EG-Mitgliedstaaten sich darauf geeinigt, daß bis zum 28. 2. 1993 innergemeinschaftliche Lieferungen auch dann steuerfrei belassen werden können, wenn der Erwerber noch nicht die notwendige USt-IdNr. hat, im übrigen die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung aber vorliegen. In diesem Fall genügt es, wenn der Abnehmer auf Verlangen des Lieferanten seine Unternehmereigenschaft durch eine Unternehmensbescheinigung nachweist (Abschn. 243 Abs. 6 UStRL 1992, Vordruck USt 1 TN). Darüber hinaus muß er seinem Lieferanten schriftlich versichern, daß er eine USt- IdNr. beantragt hat und die Voraussetzungen für die Erteilung vorlegen. Der Erwerber muß dem Lieferanten die USt-IdNr. 2. 12..

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