Änderung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes -- Mittlerweile ist das zweite Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in Kraft getreten. Die Verabschiedung des Gesetzes hatte sich verzögert, weil der Bundesrat aus nachfolgenden Gründen die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt hatte: - Entschädigung für Probenahmen auch beim Importeur (Bundesrat dagegen); - Anwendung des Lebensmittel- Monitoring auch im Bereich des Fleisch- und Geflügelfleischhygiene-Gesetzes (Bundesrat dagegen). Am wichtigsten sind die nachfolgend genannten Änderungen: - Ermächtigung zur Einführung eines Warnhinweises zugunsten von Passivrauchern; - Verlängerungsmöglichkeit für Ausnahmegenehmigungen nach _ 37 Abs. Dezember 1994..
Einkommensteuer: Reisegepäckversicherung für Arbeitnehmer -- 1. Schließt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Reisegepäckversicherung ab, aus der den Arbeitnehmern ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherten zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Dieser ist in der Regel dann gemäß _3 Nr. 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz auf Dienstreisen beschränkt. 2. Bezieht sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Reisen des Arbeitnehmers, so ist eine Aufteilung der gesamten Prämie in einen beruflichen und einen privaten Anteil dann zulässig, wenn der Versicherer eine Auskunft über die Kalkulation seiner Prämien erteilt, die eine Aufteilung ohne weiteres möglich macht. 3. (BFH- Urteil v. 19. 2. 1993 VI R 42/92, StEd 1993 S..
Zutatenliste tritt zum 1. April 1996 in Kraft -- Zum 1. April 1996 wird die Angabe der Zutaten auch bei Bieren mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 vol.% Pflicht. Darauf verwies RA Peter Stille, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes in einem Gespräch mit der Fachpresse am 6. Dezember 1994 in Bonn. Brauereien mit einer Mindesthaltbarkeitsdauer von einem Jahr sollten sich jetzt bereits überlegen, wie sie dann ihre Etiketten gestalten wollen. Die Zutaten müssen nach ihrer Konzentration im fertigen Bier geordnet angegeben werden: Wasser, Malz, Hopfen und bei hefetrüben Bieren auch Hefe. Gewisse Probleme sieht der Deutsche Brauer-Bund bei der Deklaration des Malzes. Noch mehr Kopfzerbrechen bereitet dem Verband die Deklaration des Hopfenextraktes..
Verbände gegen Weinsteuer -- Christiane Scrivener, EU- Kommissarin für Steuerfragen, hatte geplant, noch vor Jahresende einen Vorschlag für die EU-weite Besteuerung von Wein vorzulegen. Wie zu erwarten, ist sie damit auf heftige Kritik von seiten der Weinbranche gestoßen. Während einer gemeinsamen Veranstaltung mit den EU-Bauern- und Genossenschaftsverbänden Copa und Cogeca hatte ein Vertreter des EU-Komitees für Wein erklärt, eine Verbrauchsteuer auf Wein in Höhe von 9,925 Ecu/hl sei die technokratische Idee von Leuten, die vom Weinmarkt keine Ahnung haben. Kategorisch lehnten Erzeuger, Industrie und Handel die Initiative ab; sie könne - zusammen mit der Mehrwertsteuer - zu einer Besteuerung von bis zu 50 Prozent führen, hieß es..
Körperschaftsteuer: Gliederungsmäßige Zuordnung des Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruchs aufgrund eines Verlustrücktrags auf 1990 bei Körperschaften im Beitrittsgebiet -- Wie sich aus der amtlichen Begründung zum Steueränderungsgesetz 1991 ergibt, wirkt sich bei Körperschaften im Beitrittsgebiet ein Verlustrücktrag auf das Einkommen des 2. Halbjahres 1990 nicht auf die erstmalige Eigenkapitalgliederung zum 1. 1. 1991 aus. Das verwendbare Eigenkapital ist vor und nach dem Verlustrücktrag in dem Teilbetrag i.S. des _ 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG (EK 04) auszuweisen (_ 54 a Nr. 7, _ 30 Abs. 3 KStG) . Im Verlustentstehungsjahr ist der steuerliche Verlust gemäß _ 33 Abs. 1 KStG von dem Teilbetrag i.S. des _ 30 Abs. 2 Nr. 21. 6. 1993, NWB Info-Dienst, DDR Spezial Heft 30/93 S. 2)..
Rücknahmepflicht für Verpackungen -- Die Verpackungsverordnung begründet eine Rücknahmepflicht für Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen. Hinsichtlich Transportverpackungen verpflichtet _ 4 Verpackungsverordnung Hersteller und Vertreiber diese Verpackungsart nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen, es sei denn, der Endverbraucher verlangt die Übergabe der Ware in der Transportverpackung oder die Verpackung wird sowohl als Transportverpackung als auch als Verkaufsverpackung verwendet. In beiden Ausnahmefällen gelten die Vorschriften über die Rücknahme von Verkaufsverpackungen entsprechend bzw. ist die Transportverpackung als Verkaufsverpackung zu behandeln.h. 11. 1993 - AN 21 K 93.
Die Belastung des Bieres mit Verbrauchssteuern in den EU- Ländern und den Beitrittsländern -- Tabelle
Unfall durch Getränkedose -- Als der Besucher einer Sportveranstaltung infolge weggeworfenen Abfalls stürzte, verlangte er vom Veranstalter Schadenersatz. Es ging um die Frage, ob die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verletzt war. Dafür sind die Sicherungserwartungen n des Verkehrs maßgebend. Es wird aber weder allgemein noch vom Publikum von Sportveranstaltungen mit großem Andrang erwartet, daß schon während der Sportveranstaltung Unrat, der von Besuchern achtlos weggeworfen wurde, auf Veranlassung des Veranstalters beseitigt wird. Schon aus diesem Grunde konnte und mußte der Besucher nicht damit rechnen, daß auf der Tribünentreppe keine Getränkedose lag. Er muß sich entsprechend darauf einrichten und die Treppen besonders vorsichtig besteigen und verlassen. 11. 1993 - 12 U 83/93).
Änderung der Gefahrstoffverordnung -- Gefahrstoffe kommen bei Getränkebetrieben in der Reinigung, im Labor und in den Werkstätten vor. Die Gefahrstoffverordnung regelt deren Kennzeichnung (Symbole wie Ätzend, Giftig, Sicherheitsdatenblätter) und Sicherheitsvorkehrungen: Bisher mußten für die betroffenen Arbeitsplätze Betriebsanweisungen erstellt und die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Gefahrstoffverordnung ist nun erheblich verschärft worden. Zum einen muß - unabhängig von der Menge - ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe geführt werden, mit denen Arbeitnehmer im Betrieb umgehen. Der Arbeitgeber muß zudem prüfen, ob gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden können..
Original Oettinger, gebraut und abgefüllt in der Brauerei Gotha, darf auf Grund _ 3 UWG wegen irreführender Angaben über die Herkunft nicht mehr angeboten oder vertrieben werden. -- Ein entsprechendes Urteil des Landesgerichts Halle vom 1. Juli 1994 ist ab sofort vollstreckbar.
Biermischgetränke -- Mit der Zulassung von fertig abgefüllten Biermischgetränken wurde ein alter Zopf abgeschnitten, wie Dir. R. Uhlig, Augsburg, in seinem Vortrag bei der 11. Arbeitstagung für das Brauwesen am 26. Oktober 1994 in Gräfelfing ausführte. Uhlig wies darauf hin, daß den jetzt möglichen Kombinationen zur Herstellung von Biermischgetränken kaum Grenzen gesetzt seien. Man kann normale Limonade mit normalem Bier mischen. Man kann aber auch Diätlimonaden mit normalem Bier, mit Leicht- oder Schankbier, aber auch mit alkoholfreiem Bier oder Diätbier mischen. Bis jetzt nicht gelöste Probleme gibt es aber hinsichtlich der Deklaration, der Zutatenliste und der Verkehrsbezeichnung in Abhängigkeit von der jeweiligen Rezepturen. High Gravity Brewing: Dir. R. Schankbier nicht aus..
Für die Biersteuermengenstaffel in jetziger Form -- Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 hat der Verband mittelständischer Privatbrauereien in Bayern den Schwerpunkt seiner Aktivitäten auf die Mitbegleitung und Mitgestaltung europäischer Regelungen gelegt. Darauf verwies Joseph Graf Deym, Präsident des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern bei der Eröffnung der 37. Europäischen Tagung mit Fachmesse für die Brau- und Getränkewirtschaft sowie zur 5. Getränke- Fachbörse Bier und Alkoholfrei am 10. November 1994 im Nürnberger Messezentrum. Das wichtigste Feld der politischen Arbeit war in den letzten Monaten, so Graf Deym, der Kampf um den Erhalt der bewährten Biersteuermengenstaffel. Dieser bedeutet für die mit bundesweit ca.h.a. Brauwelt Nr..
Werbung für Getränkeverpackungen -- Mangels einer vollständigen ökologischen Gesamtbilanz ist ein zuverlässiger Vergleich zwischen Einweg-Kartonverpackungen und Mehrwegflaschen nicht möglich. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht München im Urteil vom 4. 3. 94 - 6 U 3996/92 - vertreten. Ein Vergleich ist dann unzulässig, wenn nicht sachgerechte Verwendungsabschnitte der Behälter gegenübergestellt werden, also z.B. der Wasserverbrauch bei einer Befüllung der Mehrwegflasche und entsprechend der - nicht entstehende Wasserverbrauch - beim Getränkekarton für denselben Einsatz ohne Berücksichtigung z.B. des Wasserverbrauchs bei dessen Herstellung und Entsorgung. Dies führt zu der Grundregel, daß Systemvergleich vollständig und zutreffend sein muß..
Fahrtkostenerstattung als Zugabe -- Im geschäftlichen Verkehr dürfen neben einer Ware (oder einer Leistung) keine Zugaben angeboten oder gewährt werden. Dies gilt nicht, wenn die Zugabe in handelsüblichen Nebenleistungen besteht. Als handelsüblich gilt namentlich eine dem Warenwert angemessene Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel, die im Zusammenhang mit dem Besuch des Geschäftslokals steht. Dies hat der Deutsche Brauer-Bund in einem Rundschreiben zur Konkretisierung des Ausnahmetatbestandes nach _1 Abs. 2 Buchstabe d der ZugabeVO mitgeteilt.
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