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01.02.1995

Maßgeblichkeit von Lärm nach Gebietscharakter

Maßgeblichkeit von Lärm nach Gebietscharakter -- Ob Lärm wesentlich ist, so daß eventuell ein Unterlassungsanspruch der Nachbarn besteht, ist nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu beurteilen. Bei einer Überschreitung der dort genannten Richtwerte ist grundsätzlich von einer wesentlichen Einwirkung auszugehen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß es insoweit lediglich um eine Richtlinie geht, die nicht schematisch angewendet werden darf, sondern lediglich einen wesentlichen Anhaltspunkt darstellt. Nach der TA Lärm kommt es für die Richtwerte aber entscheidend auf den Gebietscharakter an. Er kann unterschiedlich sein und irgendwo müssen die Grenzen nach der Gebietsart gesehen werden. Dafür mußte der Immissionsrichtwert eigenständig bestimmt werden. 10. 1994 - V ZR 76/93).

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