Rücknahmepflicht für Verpackungen
Rücknahmepflicht für Verpackungen -- Die Verpackungsverordnung begründet eine Rücknahmepflicht für Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen. Hinsichtlich Transportverpackungen verpflichtet _ 4 Verpackungsverordnung Hersteller und Vertreiber diese Verpackungsart nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen, es sei denn, der Endverbraucher verlangt die Übergabe der Ware in der Transportverpackung oder die Verpackung wird sowohl als Transportverpackung als auch als Verkaufsverpackung verwendet. In beiden Ausnahmefällen gelten die Vorschriften über die Rücknahme von Verkaufsverpackungen entsprechend bzw. ist die Transportverpackung als Verkaufsverpackung zu behandeln.h. 11. 1993 - AN 21 K 93.