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09.11.1994

Werbung für Getränkeverpackungen

Werbung für Getränkeverpackungen -- Mangels einer vollständigen ökologischen Gesamtbilanz ist ein zuverlässiger Vergleich zwischen Einweg-Kartonverpackungen und Mehrwegflaschen nicht möglich. Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht München im Urteil vom 4. 3. 94 - 6 U 3996/92 - vertreten. Ein Vergleich ist dann unzulässig, wenn nicht sachgerechte Verwendungsabschnitte der Behälter gegenübergestellt werden, also z.B. der Wasserverbrauch bei einer Befüllung der Mehrwegflasche und entsprechend der - nicht entstehende Wasserverbrauch - beim Getränkekarton für denselben Einsatz ohne Berücksichtigung z.B. des Wasserverbrauchs bei dessen Herstellung und Entsorgung. Dies führt zu der Grundregel, daß Systemvergleich vollständig und zutreffend sein muß..

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