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07.12.1994

Änderung der Gefahrstoffverordnung

Änderung der Gefahrstoffverordnung -- Gefahrstoffe kommen bei Getränkebetrieben in der Reinigung, im Labor und in den Werkstätten vor. Die Gefahrstoffverordnung regelt deren Kennzeichnung (Symbole wie Ätzend, Giftig, Sicherheitsdatenblätter) und Sicherheitsvorkehrungen: Bisher mußten für die betroffenen Arbeitsplätze Betriebsanweisungen erstellt und die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Gefahrstoffverordnung ist nun erheblich verschärft worden. Zum einen muß - unabhängig von der Menge - ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe geführt werden, mit denen Arbeitnehmer im Betrieb umgehen. Der Arbeitgeber muß zudem prüfen, ob gefährliche Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden können..

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