Zutatenliste tritt zum 1. April 1996 in Kraft
Zutatenliste tritt zum 1. April 1996 in Kraft -- Zum 1. April 1996 wird die Angabe der Zutaten auch bei Bieren mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 vol.% Pflicht. Darauf verwies RA Peter Stille, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes in einem Gespräch mit der Fachpresse am 6. Dezember 1994 in Bonn. Brauereien mit einer Mindesthaltbarkeitsdauer von einem Jahr sollten sich jetzt bereits überlegen, wie sie dann ihre Etiketten gestalten wollen. Die Zutaten müssen nach ihrer Konzentration im fertigen Bier geordnet angegeben werden: Wasser, Malz, Hopfen und bei hefetrüben Bieren auch Hefe. Gewisse Probleme sieht der Deutsche Brauer-Bund bei der Deklaration des Malzes. Noch mehr Kopfzerbrechen bereitet dem Verband die Deklaration des Hopfenextraktes..