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01.02.1995

Einkommensteuer: Reisegepäckversicherung für Arbeitnehmer

Einkommensteuer: Reisegepäckversicherung für Arbeitnehmer -- 1. Schließt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Reisegepäckversicherung ab, aus der den Arbeitnehmern ein eigener Anspruch gegenüber dem Versicherten zusteht, so führt die Zahlung der Prämien durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Dieser ist in der Regel dann gemäß _3 Nr. 16 EStG steuerbefreit, wenn sich der Versicherungsschutz auf Dienstreisen beschränkt. 2. Bezieht sich der Versicherungsschutz auf sämtliche Reisen des Arbeitnehmers, so ist eine Aufteilung der gesamten Prämie in einen beruflichen und einen privaten Anteil dann zulässig, wenn der Versicherer eine Auskunft über die Kalkulation seiner Prämien erteilt, die eine Aufteilung ohne weiteres möglich macht. 3. (BFH- Urteil v. 19. 2. 1993 VI R 42/92, StEd 1993 S..

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