Fruchtsaft-Richtlinie -- Im Zuge der Absicht, das europäische Lebensmittelrecht zu vereinfachen, ist nunmehr auch die Fruchtsaft-Richtlinie auf den Prüfstand bei der Europäischen Kommission gekommen. Es geht darum, diese Richtlinie zu vereinfachen, so daß nur die grundlegenden Anforderungen berücksichtigt werden, denen die durch die jeweiligen Richtlinien geregelten Erzeugnisse entsprechen müssen, damit sie im Binnenmarkt frei verkehren können. Die Fruchtsaft-Richtlinie enthält bislang gemeinsame Vorschriften über die Zusammensetzung, die Verwendung der Verkehrsbezeichnung, die Herstellungsmerkmale und die Etikettierung dieser Produkte. des Fruchtmarks zu ergänzen. einen ähnlichen Ausdruck oder Angabe der Anzahl der verwendeten Fruchtarten ersetzt werden. ...% anzugeben...
Herkunftsangaben auf dem Etikett -- Das Landgericht Hamburg hat rechtskräftig entschieden, daß die Kennzeichnung von Tuborg Pilsener gegen _ 3 UWG verstößt, weil sie den Brau- und Abfüllort nicht eindeutig erkennen läßt. Der Deutsche Brauer-Bund hat in einem Rundschreiben an seine Mitglieder darauf aufmerksam gemacht. Die Aufmachung von Tuborg Pilsener mit der dänischen Königskrone und dem Hinweis By Appointment To The Royal Danish Court enthielt die Angabe Brewed Since 1895 Copenhagen Denmark. Auf sämtlichen Gebinden fand sich weiterhin der Hinweis: Gebraut und abgefüllt für Tuborg Vertriebsgesellschaft mbH Mönchengladbach. Besonders wichtig sei aus Sicht des Verbrauchers der Brau- und Abfüllort und damit verbunden die geographische Herkunftsangabe..
Nährwertkennzeichnungsverordnung bei Leichtbieren -- Anläßlich einer Besichtigung der Landesgewerbeanstalt Nürnberg durch den Nürnberg-Fürther Stammtisch der Landesgruppe Nordbayern im Deutschen Braumeister- und Malzmeister-Bund gab Dr. Kochmann vom Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern, Erlangen, am 17. April 1996 einen kleinen Einblick in seine Arbeit als Leiter des Bierlabors dieser Behörde und Nachfolger von Dr. Miserre. Im letzten Jahr hat sich Dr. Kochmann in erster Linie mit der neuen Nährwertkennzeichnungsverordnung auseinandergesetzt. Hier gibt es vor allem bei der Deklaration von Leichtbieren manchmal Probleme. Stellt man nur den geringeren Alkoholgehalt heraus, dann genügt die Deklaration: 40% weniger Alkohol als das vergeeichbare Bier. März 1996, die zum 1.
Änderung des Kartellrechts rückt näher -- Die seit längerem diskutierte Kartellnovelle ist ein Stück nähergerückt, nachdem zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt eine Basis bezüglich der Änderungen des Kartellrechts gefunden wurde. Im Mittelpunkt steht dabei die Zweistufigkeit des Kartellverfahrens. Danach ist das Bundeskartellamt weiterhin zuständig für die Kartellkontrolle. Die sogenannte Ministererlaubnis soll es auch künftig geben. Dazu soll die Anzahl der Ausnahmetatbestände im Bereich des Kartellverbots gestrafft werden. Eingeführt werden soll zudem ein ergänzender Freistellungstatbestand in Anlehnung an das geltende europäische Recht. Preisbindungsverbote und Mißbrauchsaufsicht für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen bleiben bestehen..
Bier ist nicht gleich Bier -- Spätestens seit dem Prozeß über das bundesdeutsche Reinheitsgebot ist auch aus juristischer Sicht klar, daß Bier nicht gleich Bier ist. Dies mußte nun auch der Hersteller eines Schwarzbieres feststellen, der nach eigenen Angaben ein besonderes untergäriges Bier in Verkehr bringt. Die in Brandenburg liegende Brauerei bringt ein sogenanntes Schwarzbier auf den Markt, dem Zucker zugesetzt wird. Die Brauerei sieht gerade darin eine Spezialität, die dem Bier einen besonderen Charakter verleiht. Dagegen wendet sich das Landwirtschaftsministerium in Potsdam. Dort wurde die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach _ 9 Abs. 7 des vorläufigen Biergesetzes verweigert, weil dem Schwarzbier entsprechend alter Rezeptur vor der Abfüllung Zucker zugesetzt wird..
Schadstoffgrenzwerte für Bier -- Das Bundesinstitut für Gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin legt regelmäßig Richtwerte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Lebensmitteln fest. Für Bier gelten unverändert die gleichen Werte wie in den Vorjahren: - Blei: 0,20 mg/l; - Cadmium: 0,03 mg/l; - Quecksilber: 0,01 mg/l. Der Deutsche Brauer-Bund wies darauf hin, daß die in der Literatur genannten Analysendaten für Bier regelmäßig deutlich unter diesen Richtwerten liegen, die, von einigen Ausnahmen abgesehen, keinen gesetzlich bindenden Charakter besitzen. Nach der Kontaminanten-Verordnung Nr. 315/93 darf aber kein Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, das Kontaminanten in einer gesundheitlich nicht vertretbaren Menge enthält.
Europa entdeckt Mineralwasser -- Nachdem es bereits seit Jahren eine europäische Richtlinie für Mineralwässer gibt, möchte nun die Kommission der Europäischen Union auch eine Regelung für Quellwässer herbeiführen. Die Quellwässer sollen in Zukunft in die geltenden Gemeinschaftsnormen für Mineralwässer einbezogen werden. Dies geht zurück auf einen Entschluß des Europäischen Parlaments, das sich in zweiter Lesung mit einer Änderung der Mineralwasserrichtlinie befaßt hatte. Neben einer Einbeziehung der Quellwässer wird beabsichtigt, durch eine Änderung der Mineralwasserrichtlinie Aktualisierungen durchzuführen, h man seitens des Parlaments der Einführung höchstzulässiger Konzentrationen für Quecksilber, Blei und verschiedene organische Rückstände..
Bundesvereinigung der Sachverständigen und SachkundigenSachkundigeneschankanlagen -- Im Frühjahr dieses Jahres wurde die Bundesvereinigung der Sachverständigen und Sachkundigen von Getränkeschankanlagen (Bv.S.G.) e.V. gegründet. Die Vereinigung, zwischenzeitlich beim Amtsgericht Duisburg in das Vereinsregister eingetragen, hat sich zum Ziel gesetzt, einen engeren Zusammenschluß der Sachverständigen und Sachkundigen für Getränkeschankanlagen herbeizuführen. Nähere Auskünfte über die Bedingungen einer Mitgliedschaft erteilt Klaus Dieter Dammenhayn, Wuppertal, Tel. 0202/2737650..
Bayern Halbe - Eine Irreführung der Verbraucher? -- Eine aus drei Richtern bestehende Kammer eines Landgerichts in Bayern sollte beurteilen, ob die Bezeichnungen Bayern Halbe und Bayern Pils für ein Bier irreführend sind. Ein Verband hatte diesen Hinweis auf Bayern beanstandet: Damit werde so getan, als sei dieses Bier das umsatzstärkste Bier in Bayern. Tatsächlich sei der jährliche Austoß mit 15 000 Hektolitern eher gering. Der Ausdruck Pils der Bayern suggeriere dem Verbraucher außerdem, dieses Bier werde in ganz Bayern außerordentlich geschätzt. In Wirklichkeit nehme das so angepriesene Pils, was die Qualität, die Beliebtheit und das Absatzvolumen angehe, keine Spitzenstellung ein, weshalb der Verbraucher getäuscht werde. Man komme also nicht um eine Meinungsumfrage herum..
Das Europa-Gericht hat einer in dem Musterfall klagenden französischen Brauerei aus Schiltigheim (Elsaß) 1,8 Mio DM Schadensersatz zugesprochen, weil die Bundesrepublik dem Unternehmen jahrelang den Verkauf seines Bieres in Deutschland verboten hatte. -- Der amtliche Boykott war dem Urteil zufolge rechtswidrig. Folglich muß die Bonner Staatskasse den Elsässern den Schaden ersetzen.
Pachtzinszahlung durch den Unterpächter -- Ein Pachtverhältnis kann in der Weise gestaltet sein, daß es einen Verpächter (regelmäßig der Eigentümer), einen Zwischenpächter und einen Unterpächter gibt. Gegebenenfalls bestehen zwischen dem Verpächter und dem Unterpächter keine vertraglichen Beziehungen, weil der Zwischenpächter dazwischen steht. Schwierigkeiten tauchen nun möglicherweise dann auf, wenn das Unterpachtverhältnis endet, der bisherige Unterpächter den Gebrauch der Pachtsache aber trotzdem tatsächlich fortsetzt. Eine Fortsetzung des Gebrauchs liegt immer dann vor, wenn Art und Umfang des Pachtgebrauchs, wie er bis zur Beendigung der Pachtzeit ausgeübt wurde, auch über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus aufrecht erhalten bleibt. Gegebenenfalls ist aber _ 568 BGB von Bedeutung. 6.
EU will Verpackungsverordnung lockern -- Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sieht die inländischen Getränkeabfüller benachteiligt, sollte die Bundesregierung den jüngsten Vorschlag zur novellierten Verpackungsverordnung annehmen. Auf Druck der EU-Kommission hatte Bonn den Kompromiß angeboten, daß die Mehrwegquote und die Androhung von Zwangspfand nur für deutsche, nicht aber für ausländische Getränkeabfüller gelten solle. Die EU-Kommission hatte ihrerseits die Bereitschaft signalisiert, die Gesetzesnovelle in dieser Form zu akzeptieren. Die unausweichliche Folge wären Arbeitsplatzverluste und Steuerausfälle. Sollte der Kompromißvorschlag angenommen werden, müßten Einweggetränkeverpackungen aus dem Ausland bei der Quotenerrechnung abgezogen werden. Pott und R..
Mitdenken statt Wegwerfen -- Aufgrund der aktuellen Diskussion im Bundesumweltministerium, daß die gesetzlich festgeschriebene Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 72% nicht mehr erreicht wird und somit eine Zwangsbepfandung auf Einweg-Getränkeverpackungen qua Gesetz zu erfolgen hat, haben einwegproduzierende Brauereien und Softdrink-Hersteller sowie maßgebliche Lebensmittelhandelsunternehmen einen neuen Verein gegründet: Halt Dein Land sauber - Mitdenken statt Wegwerfen e.V. Dieser Verein erhebt laut Satzung neben einem Grundbeitrag pro Einweggebinde, das ein Vereinsmitglied auf den Markt bringt, einen festen Betrag, zusätzlich zu den Gebühren für den Grünen Punkt. Mit den so erhobenen Beiträgen in Millionenhöhe sollen die Kommunen bei der Abfallbeseitigung unterstützt werden..
Der Entwurf zur Änderung der Getränkeschankanlagenverordnung wurde, wie der Deutsche Brauer-Bund mitteilte, in einer überarbeiteten Fassung neu vorgelegt und kann bei Interesse beim Deutschen Brauer-Bund angefordert werden. -- Wichtig dabei ist die neue Einteilung der Getränke- und Grundstoffbehälter und die mögliche Prüfung prüfpflichtiger Behältnisse durch einen von der Behörde zugelassenen Sachkundigen, die alle zwei Jahre stattfinden soll.
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