Änderung des Kartellrechts rückt näher
Änderung des Kartellrechts rückt näher -- Die seit längerem diskutierte Kartellnovelle ist ein Stück nähergerückt, nachdem zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt eine Basis bezüglich der Änderungen des Kartellrechts gefunden wurde. Im Mittelpunkt steht dabei die Zweistufigkeit des Kartellverfahrens. Danach ist das Bundeskartellamt weiterhin zuständig für die Kartellkontrolle. Die sogenannte Ministererlaubnis soll es auch künftig geben. Dazu soll die Anzahl der Ausnahmetatbestände im Bereich des Kartellverbots gestrafft werden. Eingeführt werden soll zudem ein ergänzender Freistellungstatbestand in Anlehnung an das geltende europäische Recht. Preisbindungsverbote und Mißbrauchsaufsicht für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen bleiben bestehen..