Nährwertkennzeichnungsverordnung bei Leichtbieren
Nährwertkennzeichnungsverordnung bei Leichtbieren -- Anläßlich einer Besichtigung der Landesgewerbeanstalt Nürnberg durch den Nürnberg-Fürther Stammtisch der Landesgruppe Nordbayern im Deutschen Braumeister- und Malzmeister-Bund gab Dr. Kochmann vom Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Nordbayern, Erlangen, am 17. April 1996 einen kleinen Einblick in seine Arbeit als Leiter des Bierlabors dieser Behörde und Nachfolger von Dr. Miserre. Im letzten Jahr hat sich Dr. Kochmann in erster Linie mit der neuen Nährwertkennzeichnungsverordnung auseinandergesetzt. Hier gibt es vor allem bei der Deklaration von Leichtbieren manchmal Probleme. Stellt man nur den geringeren Alkoholgehalt heraus, dann genügt die Deklaration: 40% weniger Alkohol als das vergeeichbare Bier. März 1996, die zum 1.