Prinz von Bayern als Bezeichnung für Bier geschützt
Prinz von Bayern als Bezeichnung für Bier geschützt -- Die Bezeichnung Adalbert Prinz von Bayern für ein Bier kann nicht als Marke eingetragen und geschützt werden. Die Schloßbrauerei Kaltenberg verkauft ihre Produkte seit Jahren unter diversen Namen des ehemaligen bayerischen Herrschergeschlechts, zum Beispiel König Ludwig Dunkel oder Wittelsbacher Wappen. Als eine andere Brauerei den Namen Adalbert Prinz von Bayern für eine Biersorte wählte und als Marke schützen lassen wollte, erhob die Schloßbrauerei Kaltenberg Einspruch: Eines ihrer Produkte heiße Luitpold Prinz von Bayern und könne wegen des übereinstimmenden Namensbestandteiles mit dem der Konkurrenz verwechselt werden. Das Bundespatentgericht schloß sich dieser Meinung an (26 W [pat] 226/93)..