Eingabehilfen öffnen

10.10.1996

Prinz von Bayern als Bezeichnung für Bier geschützt

Prinz von Bayern als Bezeichnung für Bier geschützt -- Die Bezeichnung Adalbert Prinz von Bayern für ein Bier kann nicht als Marke eingetragen und geschützt werden. Die Schloßbrauerei Kaltenberg verkauft ihre Produkte seit Jahren unter diversen Namen des ehemaligen bayerischen Herrschergeschlechts, zum Beispiel König Ludwig Dunkel oder Wittelsbacher Wappen. Als eine andere Brauerei den Namen Adalbert Prinz von Bayern für eine Biersorte wählte und als Marke schützen lassen wollte, erhob die Schloßbrauerei Kaltenberg Einspruch: Eines ihrer Produkte heiße Luitpold Prinz von Bayern und könne wegen des übereinstimmenden Namensbestandteiles mit dem der Konkurrenz verwechselt werden. Das Bundespatentgericht schloß sich dieser Meinung an (26 W [pat] 226/93)..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

36. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 12.01.2025 - 13.01.2025
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
kalender-icon