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07.12.1994

Unfall durch Getränkedose

Unfall durch Getränkedose -- Als der Besucher einer Sportveranstaltung infolge weggeworfenen Abfalls stürzte, verlangte er vom Veranstalter Schadenersatz. Es ging um die Frage, ob die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verletzt war. Dafür sind die Sicherungserwartungen n des Verkehrs maßgebend. Es wird aber weder allgemein noch vom Publikum von Sportveranstaltungen mit großem Andrang erwartet, daß schon während der Sportveranstaltung Unrat, der von Besuchern achtlos weggeworfen wurde, auf Veranlassung des Veranstalters beseitigt wird. Schon aus diesem Grunde konnte und mußte der Besucher nicht damit rechnen, daß auf der Tribünentreppe keine Getränkedose lag. Er muß sich entsprechend darauf einrichten und die Treppen besonders vorsichtig besteigen und verlassen. 11. 1993 - 12 U 83/93).

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