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01.02.1995

Körperschaftsteuer: Gliederungsmäßige Zuordnung des Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruchs aufgrund eines Verlustrücktrags auf 1990 bei Körperschaften im Beitrittsgebiet

Körperschaftsteuer: Gliederungsmäßige Zuordnung des Körperschaftsteuer-Erstattungsanspruchs aufgrund eines Verlustrücktrags auf 1990 bei Körperschaften im Beitrittsgebiet -- Wie sich aus der amtlichen Begründung zum Steueränderungsgesetz 1991 ergibt, wirkt sich bei Körperschaften im Beitrittsgebiet ein Verlustrücktrag auf das Einkommen des 2. Halbjahres 1990 nicht auf die erstmalige Eigenkapitalgliederung zum 1. 1. 1991 aus. Das verwendbare Eigenkapital ist vor und nach dem Verlustrücktrag in dem Teilbetrag i.S. des _ 30 Abs. 2 Nr. 4 KStG (EK 04) auszuweisen (_ 54 a Nr. 7, _ 30 Abs. 3 KStG) . Im Verlustentstehungsjahr ist der steuerliche Verlust gemäß _ 33 Abs. 1 KStG von dem Teilbetrag i.S. des _ 30 Abs. 2 Nr. 21. 6. 1993, NWB Info-Dienst, DDR Spezial Heft 30/93 S. 2)..

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