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01.02.1995

Änderung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes

Änderung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes -- Mittlerweile ist das zweite Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in Kraft getreten. Die Verabschiedung des Gesetzes hatte sich verzögert, weil der Bundesrat aus nachfolgenden Gründen die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt hatte: - Entschädigung für Probenahmen auch beim Importeur (Bundesrat dagegen); - Anwendung des Lebensmittel- Monitoring auch im Bereich des Fleisch- und Geflügelfleischhygiene-Gesetzes (Bundesrat dagegen). Am wichtigsten sind die nachfolgend genannten Änderungen: - Ermächtigung zur Einführung eines Warnhinweises zugunsten von Passivrauchern; - Verlängerungsmöglichkeit für Ausnahmegenehmigungen nach _ 37 Abs. Dezember 1994..

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