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04.11.1993

Höheres Biersteueraufkommen in Bayern

Höheres Biersteueraufkommen in Bayern -- Wie die Zentralstelle Biersteuer in Stuttgart mitteilte, stieg die an das Land Bayern überwiesene Biersteuer in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 8% auf 190,5 Mio DM. Diese nackten Zahlen bedürfen nach einer Pressemitteilung des Verbandes mittelständischer Privatbrauereien in Bayern im Zusammenhang mit der EG-Steuerharmonisierung einiger Erläuterungen. Seit Anfang 1993 wird das Bier nicht mehr ausschließlich beim Verlassen der Brauerei versteuert. Für Brauereien, die ihr Bier in ein anderes Bundesland oder ins Ausland liefern, besteht die Möglichkeit, das Bier erst beim Verkauf an den Endabnehmer zu versteuern..

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