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09.02.1993

Biersteuerstatistik 1993

Biersteuerstatistik 1993 -- Das Biersteuergesetz 1993 führt ab 1. 1. 1993 zu Änderungen in der Biersteuerstatistik. Wie der Deutsche Brauer-Bund, Bonn, dazu mitteilte, ergibt sich die wichtigste Änderung dadurch, daß ab 1. 1. 1993 nicht mehr der Bierausstoß einer Braustätte, sondern der Bierabsatz eines Steuerlagers versteuert wird. Dieser steuerpflichtige Bierabsatz setzt sich wie folgt zusammen: - Selbst hergestelltes Bier (nur bei einem Herstellungsbetrieb); - von einem anderem Steuerlager (Herstellungsbetrieb oder Bierlager) im Steuergebiet steuerfrei aufgenommenes Bier; - von einem Steuerlager eines anderen Mitgliedstaates aufgenommenes Bier; - aus Drittländern importiertes Bier. Die neuen Bierabsatzzahlen unterscheiden sich also wesentlich von den bisherigen Bierausstoßzahlen. 1..

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