05.02.1993

Abgabenordnung: Änderungssperre für Steuer- und Haftungsbescheide nach Lohnsteuer-Außenprüfung.

Abgabenordnung: Änderungssperre für Steuer- und Haftungsbescheide nach Lohnsteuer-Außenprüfung. -- Führt eine Lohnsteuer-Außenprüfung nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen, so hebt das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung bei den in den Lohnsteuer-Anmeldungen des Prüfungszeitraums liegenden Steuerfestsetzungen auf. Dies führt nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 14. 5. 25 vom 28. 9. 1992)..

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