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Körperschaftsteuer: GmbH-Gesellschafter Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung. -- Gewährt der Gesellschafter einer GmbH seiner Gesellschaft ein Darlehen aus Gründen, die im Gesellschaftsverhältnis liegen, dann entstehen dem Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung, wenn die Darlehensforderung mit dem Konkurs der GmbH wertlos wird (BFH-Urteil vom 16. 4. 1991, VIII R 100/87, DB 1991 S. 2418) .

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Pkw-Vermietung durch Sozius an Sozietät. -- 1. Ein Gesellschafter (Sozius) bewirkt an seine Gesellschaft eine unternehmerische Leistung, wenn er seinen Pkw für einen längeren Zeitraum entgeltlich für Zwecke der Gesellschaft verwendet. 2. Der Unternehmereigenschaft steht nicht entgegen, daß er den Pkw (fast) ausschließlich selbst nutzt. 3. Eine solche Leistung ist nicht schon deshalb ein die Unternehmereigenschaft ausschließender unentgeltlicher Gesellschaftsbeitrag, weil alle Gesellschafter für die entgeltliche Zurverfügungstellung ihres Pkw eine gleich hohe Grundvergütung erhalten (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 19. 2. 1991, 6 K 2378/89, rkr., EFG 1991, S. 763).

Umsatzsteuer: Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs. -- Dem in einer Rechnung angegebenen Leistungsempfänger steht das Recht auf Vorsteuerabzug mit Hilfe dieser Rechnung nur zu, wenn tatsächlich die Leistung für sein Unternehmen ausgeführt worden ist. Indiz dafür ist insbesondere, daß er (für sich) die Leistung in Auftrag gegeben (bestellt) hat. Ist der Gesellschafter einer Personengesellschaft Besteller und Empfänger eines gelieferten Gegenstands, kann die Gesellschaft aus einer an sie gerichteten Rechnung den Vorsteuerabzug nicht in Anspruch nehmen. (BFH-Urteil vom 3. 5. 1989 V R 185/84, BFH/NV 1990, S. 331).

Die Steuersollbeträge für Inlandbier beliefen sich 1991 in der Bundesrepublik auf 1,578 Mrd DM, für Einfuhrbier auf 26,955 Mio DM. -- Beim Inlandbier lag Nordrhein-Westfalen mit 436,08 Mrd DM vor Bayern mit 389,926 Mrd DM und Baden- Württemberg mit 152,617 Mrd DM an der Spitze, beim Einfuhrbier Schleswig-Holstein/Hamburg mit 14,02 Mio DM vor Nordrhein-Westfalen mit 8,653 Mio DM und Sachsen mit 1,602 Mio DM.

Einkommensteuer: Erwerb eines Wirtschaftsguts durch Leibrente. -- Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter für seinen Betrieb gegen eine Veräußerungsleibrente, ist als Anschaffungskosten für die erworbenen Wirtschaftsgüter der Betrag anzusetzen, der dem kapitalisierten Barwert der Rente entspricht. Zugleich ist der Barwert der Rentenverpflichtung zu passivieren (vgl. 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Da sich die Verpflichtung in der Folgezeit durch die geringer werdende Laufzeit vermindert, ist ihr Barwert zu den einzelnen Bilanzstichtagen neu zu ermitteln und jeweils mit dem geänderten Wert als Schuldposten auszuweisen. 2. 1984 IV R 128/81, BStBl 1984 II S. 516). Oktober 1990 X R 64/89, BBK 1991, Fach 1, S. 2933)..

EG-Biersteuermengenstaffel: mittelstandsfreundlich? -- Zu dem Report-Beitrag Gloßner-Staffel: wichtiger Beitrag zur Erhaltung der mittelständischen Struktur in der Brauwelt Nr. 15, 1992, S. 638, schickte Dipl.-Kfm. Dipl.-Brm. Friedrich M. Lippmann, geschäftsführender, pers. haftender Gesellschafter der Privat-Brauerei Schmucker, Ober-Mossau KG, Mossautal/Odenwald, folgenden Leserbrief: Einmal, ein einziges Mal wollte die EG-Bürokratie dem Mittelstand kein faules, sondern ein goldenes Ei ins Nest legen. Man hat es fortgeworfen und rühmt sich dessen noch. Der Entwurf des Ministerrates hätte es den Mitgliedstaaten erlaubt, unabhängigen Brauereien bis zu 200 000 hl Jahresproduktion einen um 50% ermäßigten Steuersatz zu gewähren. Was daraus geworden ist, ist bekannt. 1. 1. Ab 1. 1.

Einkommensteuer: Berechnung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. -- Nach dem BFH-Urteil vom 11. 4. 1990 I R 95/88, NWB 1991, Fach 1, S. 28, bestimmt sich die Höhe einer zu bildenden Pensionsrückstellung für beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften nach der wahrscheinlich zu erbringenden Leistung. Dabei muß es, bezogen auf das in der jeweiligen Pensionszusage vorgesehene Pensionsalter, hinreichend wahrscheinlich sein, daß die Kapitalgesellschaft nach Maßgabe der Pensionsrückstellung in Anspruch genommen wird. Der Senat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer wegen seiner beherrschenden Stellung auch im sozialen Rentenrecht nicht als Arbeitnehmer angesehen wird..

Bewertungsgesetz: Gemeiner Wert von Anteilen an Organträgergesellschaften. -- Wird der gemeine Wert der Anteile an einer Organträgergesellschaft im Stuttgarter Verfahren ermittelt, sind die übernommenen Gewinne oder Verluste der Organgesellschaft bei der Ermittlung des Ertragshundertsatzes nicht zu berücksichtigen, da sie sich bereits bei der Bewertung der Anteile an der Organgesellschaft und damit auf den Vermögenswert der Organträgergesellschaft ausgewirkt haben. Die Erträge des Organs sind deshalb bei der Schätzung der Ertragsaussichten des Organträgers auszusondern (Änderung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 6. 3. 1991, II R 18/88, BB 1991 S. 968).

Abgabenordnung: Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner. -- Die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftungsschuldner ist zur Verfahrungsvereinfachung nur zulässig, wenn nach einer Lohnsteuerprüfung viele Lohnsteuerbeträge aufgrund eines im wesentlichen gleichliegenden Tatbestandes nachzuzahlen sind. Das Finanzamt handelt ermessensfehlerhaft, wenn es gleichliegende Tatbestände unterstellt, tatsächlich aber völlig verschiedene Sachverhalte vorliegen (FG Köln, Urteil vom 7. 6. 1990, 2 K 246/85, rkr, NWB 1990, Fach 1, S. 315).

Bewertungsrecht: Einfluß einer Beteiligung auf die Geschäftsführung. -- 1. Sind an einer GmbH neun Gesellschafter mit Geschäftsanteilen zwischen 10 und 12,5 v.H. beteiligt, so wird der gemeine Wert der Anteile für alle Gesellschafter nach den Anweisungen des Stuttgarter Verfahrens über die Regelbewertung (Abschn. 77 - 79 VStR) ermittelt. 2. Ein Abschlag wegen der zu einem Paketzuschlag führenden Gesichtspunkte, kommt bei der Regelbewertung nicht in Betracht. 3. Anteile von Ehegatten können für die Beantwortung der Frage, ob eine Beteiligung auf die Geschäftsführung Einfluß gewährt, nicht aufgrund der Vermutung zusammengerechnet werden, daß Ehegatten gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen vertreten (BFH- Urteil vom 28. März 1990 II R 108/85, StE 1990 S. 172).

Mitbestimmung bei Überstunden -- Nicht nur die Anordnung, auch die Duldung von Überstunden (Entgegennahme und Bezahlung) lösen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus, wenn ein kollektiver Tatbestand vorliegt. Dabei liegt ein kollektiver Tatbestand immer dann vor, wenn sich eine Regelungsfrage stellt, die kollektive Interessen der Arbeitnehmer berührt. So ist bei einem zusätzlichen Arbeitsbedarf immer die Frage zu regeln, ob und in welchem Umfang Überstunden geleistet werden sollen oder ob Neueinstellungen zweckmäßiger wären. Es ist zu entscheiden, wann und von wem die Überstunden geleistet werden sollen. Diese Regelungsprobleme bestehen unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen eines einzelnen Arbeitnehmers. 11. 1990 - 1 ABR 77/89)..

Schweer, D.: Die Verpackungsverordnung. Inhalt und Chancen - - Die neue Verpackungsverordnung ist inzwischen im BGBI I 1991, S. 1234, veröffentlicht. Der Autor, der seit Jahren mit der Materie vertraut ist, setzt sich im folgenden Beitrag mit dem Inhalt der neuen Verordnung und den Chancen, die sie bietet, auseinander, und das vor dem Hintergrund, daß sich das duale System bereits etabliert hat und der Handel seine Lieferanten bereits nach ihren Aktivitäten hinsichtlich der in der Verordnung festgelegten Punkte befragt. Dabei geht es nicht nur um Definitionen, sondern auch um die Pflichten aus der Verordnung, die Vorschriften über die Bepfandungs- und Rücknahmepflicht sowie um die Voraussetzungen für die Teilnahme am dualen System.

Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit -- Mitglieder des Betriebsrats sind für die erforderliche Betriebsratsarbeit von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung ihres Arbeitsentgelts freizustellen ( 37 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz). Darüber hinaus muß der Arbeitgeber auch bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die Inanspruchnahme des Betriebsratsmitglieds durch Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht nehmen. Er darf dem Betriebsratsmitglied für die verbleibende Arbeitszeit kein Arbeitspensum aufbürden, das auf eine nicht durch Betriebsratstätigkeit verringerte Arbeitszeit zugeschnitten ist. Damit brächte er das Betriebsratsmitglied in die Zwangslage, entweder seine Betriebsratsaufgaben oder seine dienstlichen Aufgaben zu vernachlässigen. 6..

Abmahnung eines Reisenden -- Grundlage für die Bewertung der Arbeitsleistung eines im Außendienst tätigen Reisenden ist allein dessen Verkaufserfolg oder Mißerfolg. Dies ändert aber nichts daran, daß der Arbeitgeber bei einer Abmahnung im einzelnen aufzeigen muß, welche Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu dem behaupteten Verkaufsmißerfolg geführt haben. Mangels anderweitiger vertraglicher Regelungen schuldet ein Reisender nicht die Erreichung bestimmter Verkaufszahlen, sondern allein eine auf den Verkaufserfolg gerichtete Tätigkeit. Es gibt keinen Beweis des ersten Anscheins dahingehend, daß aus einem unzureichenden Leistungserfolg auf eine entsprechende Verletzung vertraglicher Pflichten geschlossen werden könnte. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.12..

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