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14.05.1992

Vorsteuerabzug Reisekosten

Vorsteuerabzug Reisekosten -- Zur Berücksichtigung der Vorsteuerbeträge aus Reisekosten einer Geschäfts- /Dienstreise oder eines Geschäfts-/Dienstgangs im Inland ergeben sich drei Möglichkeiten. Der Unternehmer macht die ihm in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge durch Einzelnachweis geltend. Während Vorsteuerbeträge aus Fahrt- und Übernachtungskosten in voller Höhe berücksichtigt werden können, gibt es bei Verpflegungsmehraufwendungen Einschränkungen. Bei Geschäftsreisen und Geschäftsgängen können die auf die Haushaltsersparnis (20% der Kosten) entfallenden Vorsteuerbeträge nicht geltend gemacht werden; soweit Verpflegungsmehraufwendungen nach Kürzung um die Haushaltsersparnis den Höchstbetrag für den Betriebsausgabenabzug übersteigen, liegt umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch vor.)..

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