Einkommensteuer: Erwerb eines Wirtschaftsguts durch Leibrente.
Einkommensteuer: Erwerb eines Wirtschaftsguts durch Leibrente. -- Erwirbt ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter für seinen Betrieb gegen eine Veräußerungsleibrente, ist als Anschaffungskosten für die erworbenen Wirtschaftsgüter der Betrag anzusetzen, der dem kapitalisierten Barwert der Rente entspricht. Zugleich ist der Barwert der Rentenverpflichtung zu passivieren (vgl. 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Da sich die Verpflichtung in der Folgezeit durch die geringer werdende Laufzeit vermindert, ist ihr Barwert zu den einzelnen Bilanzstichtagen neu zu ermitteln und jeweils mit dem geänderten Wert als Schuldposten auszuweisen. 2. 1984 IV R 128/81, BStBl 1984 II S. 516). Oktober 1990 X R 64/89, BBK 1991, Fach 1, S. 2933)..