Einkommenssteuer: Notwendige Angaben in Fahrtenbüchern.
Einkommenssteuer: Notwendige Angaben in Fahrtenbüchern. -- Der BMF hat in den Finanznachrichten 19/92, S. 4, Hinweise zu den notwendigen Angaben in Fahrtenbüchern gemacht. Danach vertritt die Finanzverwaltung folgende Auffassung. Nach der Rechtsprechung stellen die nachfolgenden Angaben in einem Fahrtenbuch im Zusammenhang mit Rechnungen über Treibstoffe, Öl, Reparatur; Kundendienst usw. Bei Ausdrucken von Bordcomputern müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben ausgeschlossen, in jedem Fall aber dokumentiertesein..