Änderung des Absatzfondsgesetzes geplant
Änderung des Absatzfondsgesetzes geplant -- Bereits zum 1. 1. 1993 soll das Dritte Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes in Kraft treten. Nach einer Mitteilung des Bundesverbandes mittelständischer Privatbrauereien sieht der dazu jetzt vorgelegte Gesetzentwurf eine Erhöhung der Beitragssätze, die an den Absatzfonds abzuführen sind, auch für Brauereien vor. Ab 1993 soll der Beitrag für Brauereibetriebe 1,20 DM je 1000 kg verwendetes Malz betragen. In der Begründung des Gesetzentwurfes wird ausgeführt, daß eine Anpassung der Beitragssätze der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft für den Absatzfonds erforderlich sei, da die derzeit geltenden Beiträge in der überwiegenden Mehrzahl seit dem Jahre 1969 unverändert geblieben sind. Dazu ist primär ein Ursprungszeugnis geeignet.