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08.12.1992

Konflikt durch Bierausschank in Spielhalle

Konflikt durch Bierausschank in Spielhalle -- In einer Spielhalle wurde zunächst über einen längeren Zeitraum hinweg eine größere Menge Bier ausgeschenkt. Nach einer Gesetzesänderung forderte dann die Behörde, entweder die bisherige Anzahl der Spielautomaten mit Alkoholausschank beizuhalten oder die Anzahl der Spielautomaten auf die neue Höchstzahl aufzustocken, dies allerdings ohne Alkoholausschank. Der Pächter entschied sich dann für die letzte Alternative, womit der Verpächter nicht einverstanden war. Daraufhin wurde das Pachverhältnis fristlos gekündigt. Der Verpächter hatte sich nämlich gegenüber einer Brauerei zur Abnahme einer bestimmten Biermenge verpflichtet. Konkret ging es darum, ob der Pächter seine Pflichten in erheblichem Umfang verletzt hatte. Mindestabnahme jährlich 100 hl.

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