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08.12.1992

Mindeststammwürzegehalt für die Sorte Export und Biere mit hervorhebender Bezeichnung gesenkt

Mindeststammwürzegehalt für die Sorte Export und Biere mit hervorhebender Bezeichnung gesenkt -- Anläßlich einer Tagung der Bayerischen Verbraucherrunde am 19. 11. 1992 in Gräfelfing beantragte der Bayerische Brauerbund die Absenkung des Mindeststammwürzegehaltes für die Sorte Export, von 12,5% auf 12% sowie die Gleichstellung der bayerischen Brauereien mit außerbayerischen und ausländischen bei Bieren mit qualitätshervorhebenden Bezeichnungen. Nach einer Meldung des Bayerischen Brauerbundes werden Biere der Sorte Export ab 1. 1. 1993 mit einem Stammwürzegehalt zwischen mindestens 12% und 12,5% in Bayern nicht mehr beanstandet. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, vertreten durch Staatssekretär Dr. Ab 1. 1. 1993 sollen nun, wie Staatssekretär Dr..

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