Eingabehilfen öffnen

08.12.1992

Nachwirkung eines Tarifvertrags

Nachwirkung eines Tarifvertrags -- In einem Rechtsstreit war zu klären, ob die Urlaubsansprüche eines Arbeitnehmers, die tarifvertraglich vereinbart waren, unverändert bestehen bleiben, wenn der Arbeitgeber durch Austritt aus seinem Arbeitgeberverband seine Tarifbindung beendet. Hierzu entschied das Bundesarbeitsgericht: Die Wirkungen eines Tarifvertrags bleiben auch dann erhalten, wenn der Arbeitgeber aus der Tarifvertragspartei ausscheidet und erst danach der Tarifvertrag beendet wird (_ 3 Absatz 3 Tarifvertragsgesetz). Demnach hat der Verbandsaustritt des beklagten Arbeitgebers für die ihm erwachsenen Verpflichtungen aus dem Tarifvertrag keine Bedeutung. Zwischen den Parteien ist eine andere Abmachung für den Urlaubsanspruch des Klägers nicht zustande gekommen. 2. 1991 - 8 AZR 166/90)..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon