Kein leichtgemachtes Schankbier ist unzulässig
Kein leichtgemachtes Schankbier ist unzulässig -- Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Brauerei rechtskräftig verurteilt, ihr Leichtbier wie folgt zu bewerben: _weil es kein leichtgemachtes Schankbier ist. Sondern als vollwertiges Pilsener eingebraut wurde._ Darauf hat der Deutsche Brauer-Bund in einem Rundschreiben hingewiesen. Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Werbung als wettbewerbswidrig und irreführend bezeichnet. In erster Instanz war die Klage vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen worden. Das Oberlandesgericht gab der Berufung der Klägerin statt. Die folgende Aussage wurde beanstandet: Wir haben alle Leicht- Biere probiert. Denn wir wollen das Beste, was ein Leicht- Bier bieten kann. _ ist kein leichtgemachtes Schankbier..