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05.08.1993

Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung

Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung -- Ab 1. Juli 1993 gibt es eine wichtige Änderung bei der Lebensmittelkennzeichnung: Lebensmittel, die leicht verderblich und nach kurzer Zeit gesundheitsschädlich sein können, sollen statt des bekannten Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbraucherdatum tragen. Die mittlerweile fünfte Änderung der Lebensmittelkennzeichnung sagt allerdings nichts darüber aus, welche Produkte der Gesetzgeber konkret zu den leichtverderblichen Lebensmitteln zählt. Hersteller und Händler müssen also im Einzelfall prüfen, ob ein Mindestdatum oder ein Verbrauchsdatum auf die Verpackung gehört. Anhaltspunkte sollen Faktoren wie Betriebshygiene, die Art des Lebensmittels, aber auch Lagerungs- und Vermarktungsbedingungen liefern.B. - Die Verordnung trat am 1. Juli 1993 in Kraft.

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