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16.09.1993

Jahresgratifikation beim Ausscheiden

Jahresgratifikation beim Ausscheiden -- Oft entsteht Streit darüber, ob der Arbeitnehmer eine Jahresgratifikation noch beanspruchen kann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Tarifliche Regelungen machen einen Anspruch häufig davon abhängig, daß sich der Arbeitnehmer bis zu einem bestimmten Stichtag in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. In einem Rechtsstreit war zu klären, ob ein Anspruch auf Jahresgratifikation auch gegeben ist, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem tariflich geregelten Stichtag einen Aufhebungsvertrag schließen, wonach das Arbeitsverhältnis nach dem Stichtag endet. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Falle einen Anspruch auf Jahresgratifikation aus folgenden Gründen bejaht: Der Aufhebungsvertrag ist mit einer Kündigung nicht gleichzusetzen. 10..

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