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25.08.1994

Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen

Kündigung wegen ausländerfeindlicher Äußerungen -- Ausländerfeindliche Äußerungen eines Arbeitnehmers im Betrieb können nach den Umständen des Einzelfalles eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. In einem Rechtsstreit hatte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen ausländerfeindlicher Äußerungen fristlos entlassen. Die Klage des Arbeitnehmers blieb erfolglos. Das Arbeitsgericht Siegburg entschied mit Urteil vom 4. 11. 1993 (4 Ca 1766/93) : Nach Artikel 5 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Diesem Recht sind Schranken gesetzt, wenn das Recht der persönlichen Ehre durch die Meinungsäußerung verletzt wird. Dies gilt jedoch nicht mehr für die Äußerung Ausländer und auch Türken müßte man verbrennen..

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