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10.06.1994

Besteuerung von Trinkgeldern

Besteuerung von Trinkgeldern -- Arbeitnehmer im Gastgewerbe wurden in letzter Zeit verstärkt durch die Finanzbehörden der Länder kontrolliert. Entgegen anderslautenden Meldungen wurde die Trinkgeldbesteuerung vom Gesetzgeber aber nicht verschärft. Die konsequente Kontrolle, auch wenn sie sich im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen bewegt - widerspricht nach Ansicht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) dem Grundsatz der steuerlichen Gleichbehandlung. Wenn die Landesbehörden vermuten, daß ein Service-Mitarbeiter seine Trinkgeldeinnahmen unglaubhaft gering angegeben hat, darf die Höhe der erhaltenen Trinkgelder geschätzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 23. 10. 1992 (AZ 6 R 62/88) entschieden..

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