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10.06.1994

Beratungshilfe im Arbeitsrecht

Beratungshilfe im Arbeitsrecht -- Das Bundesverfassungsgericht hat eine Bestimmung des Beratungshilfegesetzes vom 18. 6. 1980 für verfassungswidrig erklärt, mit der die Gewährung von Beratungshilfe in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ausgeschlossen wird. Das Beratungshilfegesetz regelt die Gewährung von rechtlicher Beratung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen. Danach wird Beratungshilfe auf den meisten Rechtsgebieten gewährt. Ausdrücklich ausgenommen ist aber unter anderem das Arbeitsrecht. Wegen dieser Vorschrift war einem Arbeitnehmer, der sich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit von einem Rechtsanwalt außergerichtlich hatte beraten und vertreten lassen, Beratungshilfe versagt worden. (BVG, Beschluß vom 2. 12..

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