Rückwirkend verbesserte Auslandsreisekostensätze
Rückwirkend verbesserte Auslandsreisekostensätze -- Auf Veranlassung des Bundesfinanzministeriums sind mit den obersten Finanzbehörden der Länder verbesserte Auslandsreisekostensätze abgestimmt worden. Nach einer Anhörung der führenden Wirtschaftsverbände und des Bundesrechnungshofs war offenkundig geworden, daß die vom Bundesministerium des Innern zum 1. 1. 1994 neu festgesetzten Auslandstagegelder den Bedürfnissen im Handel und in der Industrie nicht gerecht werden. Die nunmehr beschlossene Regelung sieht rückwirkend zum 1. Januar 1994 folgendes vor: - Die steuerlichen Höchstbeträge für die Anerkennung von Verpflegungsmehraufwand können bei mehrtägigen Auslandsdienstreisen als Pauschbeträge angesetzt werden. 3. 1994 angesetzt wurden (BMF-Finanznachrichten 17/94)..