Explodierende Mineralwasserflasche
Explodierende Mineralwasserflasche -- Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. 3. 1994 - 32 U 94/93 - muß eine in den Verkehr gebrachte Sprudelwasserflasche die Sicherheit bieten, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann. Abzustellen ist auf die Sicherheit, die die Allgemeinheit - der Verbraucher - für erforderlich hält. Der Verbraucher erwartet, daß eine Sprudelwasserflasche keine Beschädigungen hat, die zu einer Explosion der Flasche führen. Ursache für das Zerplatzen der mit Sprudelwasser gefüllten Glasflasche war eine Oberflächenverletzung gewesen. Die Verletzung konnte durch mechanische Einwirkungen herbeigeführt worden sein, beispielsweise, wenn die Flasche hingefallen war. Die Flasche konnte aber auch spontan platzen..