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10.10.1996

Abgabe von Getränken in Kästen während der Ladenschlußzeiten

Abgabe von Getränken in Kästen während der Ladenschlußzeiten -- Wenn für einen Kiosk eine Betriebserlaubnis erteilt worden ist, handelt es sich im allgemeinen um einen sogenannten gemischten Betrieb, nämlich um einen Einzelhandel und eine Schankwirtschaft. Mithin könnte _ 7 Gaststättengesetz einschlägig sein, wonach im Gaststättengewerbe auch während der Ladenschlußzeizen Zubehörwaren an Gäste abgegeben werden dürfen. Jedoch ist Abgabe nur an Gäste zulässig. Gast in diesem Sinne ist nur derjenige, der, ohne Privatgast oder Betriebsangehöriger des Wirtes zu sein, sich mit Wissen und Wollen des Wirtes oder seines Vertreters in den dafür vorgesehenen Betriebsräumen aufhält, um sich bewirten zu lassen. Bei einem solchen Verhalten ist eine Bewirtung schlechthin ausgeschlossen. Nach _ 7 Abs..

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