Aktuelle Anwendungshinweise zur Gefahrgutverordnung-Straße für die Beförderung von Flüssiggas
Aktuelle Anwendungshinweise zur Gefahrgutverordnung-Straße für die Beförderung von Flüssiggas -- Nach der Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) und Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) durften bisher bestimmte Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen nicht bzw. nur unter Einhaltung ganz erheblicher Forderungen der o.g. Verordnungen betrieben werden. Hiervon ist z.B. Flüssiggas für den Betrieb von Heizungen, Kühleinrichtungen und Kochgeräten in Nutzkraftwagen bzw. Fahrzeugen zu Wohn- und Aufenthaltszwecken (wie z.B. Schaustellerfahrzeugen), Imbißfahrzeugen, Baustellencontainern sowie eine ganze Reihe anderer Fahrzeuge, wie Flugförderzeuge mit Treibgasanlagen oder Arbeitsmaschinen für Erd- und Straßenbauarbeiten, die bei der Fahrt betrieben werden mußten, ganz erheblich betroffen.g. Gesetzes fällt.B.B.B.