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12.07.1995

Brauereien als Direkteinleiter

Brauereien als Direkteinleiter -- Nach _ 7a WHG kann die Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer nur erteilt werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden. Diese Mindestanforderungen für Brauereiabwässer liegen jetzt nach einer Mitteilung des Bayerischen Brauerbundes vor: - chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 110 mg/l; - biologischer Sauerstoffbedarf (BSB): 25 mg/l; - Ammoniumstickstoff: 10 mg/l; - Phosphor gesamt: 2 mg/l; - Stickstoff gesamt: 18 mg/l. In der in Brauereien betreffenden Anlagen wird das Gesamtabwasser einer gut geführten Brauerei durch folgende Werte charakterisiert: - Abwasseranfall: ca. 0,5 m3/hl Verkaufsbier (0,25 - 0,6 m3/hl VB); - spezifische BSB5-Fracht: ca. 0,5 kg/hl VB (0,3 - 0,6 kg/hl VB); - BSB5/CSB: 1/1,5 bis 1/1,8..

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