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07.08.1995

Gebäudeverunreinigung durch Immissionen

Gebäudeverunreinigung durch Immissionen -- Für die Beeinträchtigung durch Immissionen kann ein finanzieller Ausgleich verlangt werden, wenn die Beeinträchtigungen wesentlich und nicht ortsüblich sind. Nach der ständigen Rechtssprechung kann dem betroffenen Eigentümer ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch aber auch bei unzulässigen und daher an sich abwehrfähigen Beeinträchtigungen zustehen, wenn er aus besonderen Gründen gehindert war, die Einwirkungen zu unterbinden, und wenn er dadurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß überschreiten. In dem konkreten Fall hatte der Technische Überwachungsverein bereits im Jahre 1984 festgestellt, daß die Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz der Luft erheblich überschritten wurden. 11. 1994 - V ZR 98/93 - vertreten..

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