Selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Betriebshaftpflichtversicherung __ Versicherungsbedingungen sind nicht immer mit der gebotenen Klarheit formuliert. Dann taucht die Frage ihrer Auslegung auf. Mit einem solchen Sachverhalt hat sich der Bundestge
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Betriebshaftpflichtversicherung __ Versicherungsbedingungen sind nicht immer mit der gebotenen Klarheit formuliert. Dann taucht die Frage ihrer Auslegung auf. Mit einem solchen Sachverhalt hat sich der Bundestgerichtshof im Urteil vom 5. 7. 1995 _ IV ZR 133/94 _ befaßt. In dem konkreten Fall bestand eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ergänzend hieß es in den Versicherungsbedingungen: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus allen betriebs_ und branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere aus Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs_ und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen, (auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, z.B. Als dann ein Gabelstapler verwendet wurde, übersah der Fahrer, daß ein Lieferant auf dem Hof gestürzt war..