Neufassung der Heizanlagenverordnung
Neufassung der Heizanlagenverordnung -- Nach einer Mitteilung der Energieberatungsstelle des Bayerischen Brauerbundes, IGS, Hallbergmoos, gilt seit 1. Juni 1994 die neue Heizanlagenverordnungu Sie sieht die Pflicht zur Modernisierung technisch veralteter Wärmeerzeugungsanlagen innerhalb einer gewissen Übergangsfrist vor. Die Fristen für die Nachrüstung reichen je nach durchzuführender Maßnahme von Ende 1994 bis Ende 1997..