Einkommensteuer: Übergangsregelung bei degressiver AfA für betrieblich genutzte Gebäude des Privatvermögens
Einkommensteuer: Übergangsregelung bei degressiver AfA für betrieblich genutzte Gebäude des Privatvermögens -- Nach einem Beschluß des Vermittlungsausschusses zum Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom Dezember 1993 ist die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung für betrieblich genutzte Neubauten des Privatvermögens (8 x 5 v. H., 6 x 2,5 v. H., 36 x 1,25 v. H.) ausgeschlossen und auf die lineare Abschreibung von 2 v. H. beschränkt worden. Für Anschaffungsfälle hätte dies zur Konsequenz, daß die - erst zum Jahresende 1993 im Bundesgesetzblatt bekanntgemachte - Änderung bereits gilt, wenn der Kaufvertrag für ein Gebäude, für das der Bauantrag vor dem 1. 1. 1994 gestellt worden ist, nach dem 31. 12. 1993 abgeschlossen wird. Insbesondere Bauträger, z.B. v. H. 1. 12. 1..