Restaurantkritiker geht zu weit
Restaurantkritiker geht zu weit -- Weil Beurteilungen von Gaststätten sehr von den persönlichen Eindrücken und Empfindungen der Tester geprägt sind, mischen sich die Gerichte selten in den Streit ein, ob Aussagen über Restaurants nun falsch oder wenigstens übertrieben sind. Zu weit ging allerdings ein Werbeblatt in einem redaktionellen Beitrag mit seiner Kritik eines Cafs, das es als Möchte- gern-in-Treff bezeichnete. Auch müsse erwähnt werden, daß dem Pygmäen-Lokal ein Friseur-Salon angeschlossen sei. Das Oberlandesgericht München sah die Grenze des Rechts auf freie Meinungsäußerung überschritten: Die Zeitung dürfe eine derartige Berichterstattung über das Lokal nicht wiederholen (21 U 6720/92). (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 9. Juli 1993 - 21 U 6720/92).