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10.05.1995

Lärm durch Grillfeste auf öffentlichem Platz: Gemeinde muß für Einhaltung der Grillplatzordnung sorgen

Lärm durch Grillfeste auf öffentlichem Platz: Gemeinde muß für Einhaltung der Grillplatzordnung sorgen -- Die einzigen Anlieger eines von der Gemeinde errichteten Grillplatzes verlangten Maßnahmen gegen den Lärm, dem sie durch Grillfeste mit bis zu 70 Teilnehmern ausgesetzt seien. Die Kommune verwies auf die eigens erlassene Platzordnung. Wenn diese nicht eingehalten werde, gehe das nicht zu ihren Lasten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim war da ganz anderer Meinung (1 S 1081/93). Wenn die Gemeinde den Platz zur Verfügung stelle, dann müsse sie auch dafür sorgen, daß die dafür erlassenen Regelungen eingehalten würden. Sie habe die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die massiven Lärmbelästigungen aufhörten. (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 11.

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