Eingabehilfen öffnen

10.05.1995

Explodierende Flasche verletzt Kind: Restrisiko bleibt

Explodierende Flasche verletzt Kind: Restrisiko bleibt -- Es kommt zwar sehr selten vor, daß gefüllte Glasflaschen explodieren, um so schlimmer sind jedoch die Folgen. So zog sich ein neunjähriges Mädchen eine Augenverletzung zu, als es mit seiner Freundin vier Flaschen aus dem Keller der elterlichen Wohnung holte. Es stellte die Getränke kurz ab. Beim Aufnehmen platzte eine Flasche und verletzte das Kind. Ursache für die Explosion waren Haarrisse in der Mehrwegflasche; sie hätte eigentlich aussortiert werden müssen. Das Oberlandesgericht Hamm lehnte in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil eine Haftung des Getränkeabfüllers ab, weil es sich bei der Flasche um einen sogenannten Ausreißer gehandelt habe (32 U 94/93). (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. März 1994 - 32 U 94/93).

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon