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10.10.1994

Anstifter für werbende Berichterstattung macht sich zur Zielscheibe: Er haftet für unlauteren Wettbewerb

Anstifter für werbende Berichterstattung macht sich zur Zielscheibe: Er haftet für unlauteren Wettbewerb -- Die Geschäftsleute sollen mit Inseraten werben und nicht die Journalisten veranlassen, die Leistungen in redaktionellen Beiträgen zu loben. Der Leser meint nämlich bei Zeitungsartikeln über Gewerbetriebe, hier habe eine unabhängige Redaktion die Leistungen der Kaufleute geprüft und sei dabei zu hervorragenden Ergebnissen gekommen. Diese Trennung von Anzeige und Redaktion war Gegenstand eines Wettbewerbsprozesses vor dem Kammergericht in Berlin... Es handelte sich nicht um eine neutrale Berichterstattung, sondern um eine Werbung zugunsten eines Massagesalons. (Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 14. Juni 1993 - 25 U 1455/93).

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