Zuataten-Liste für alle Biersorten
Zuataten-Liste für alle Biersorten -- Nach einer Änderung der Lebensmittelkennzeichnungs- und der Bier-Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium jetzt dem Bundesrat vorgelegt hat, muß Bier auch in Fertigpackungen (Flasche, Dose) mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit einem Verzeichnis der Zutaten versehen werden. Biere, die nach den bisher gültigen Vorschriften gekennzeichnet worden sind, dürfen noch bis zum 31. März 1996 in den Verkehr gebracht werden. In dem Verzeichnis der Zutaten sind die verwendeten Getreidemalze oder Rohstoffe wie Reis und Mais mit ihrer Verkehrsbezeichnung anzugeben. Aufgehoben werden die Kenntlichmachungsverpflichtungen für die Abgabe von Bier in Gaststätten und im offenen Ausschank..