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25.08.1994

Zugabeverordnung - was ist erlaubt? Zugaben sind Waren oder Dienstleistungen, die neben einer Hauptware oder Hauptleistung kostenlos angeboten oder gewährt werden. Die Zugabeverordnung verbietet dies grundsätzlich, da der Kunde in seiner Kaufentschei

Zugabeverordnung - was ist erlaubt? Zugaben sind Waren oder Dienstleistungen, die neben einer Hauptware oder Hauptleistung kostenlos angeboten oder gewährt werden. Die Zugabeverordnung verbietet dies grundsätzlich, da der Kunde in seiner Kaufentscheidung unsachlich beeinflußt werden könne. Von diesem Verbot ausgenommen sind deutlich gekennzeichnete Werbegegenstände von geringem Wert, die Zugabe gleicher Waren oder Leistungen (sofern sich der Wert berechnen läßt), handelsübliches Zubehör oder die Erteilung von Auskünften und Ratschlägen. Ein Bar-Rabatt an Gewerbetreibende ist ebenfalls erlaubt; Preisnachlässe an Endverbraucher regelt das Rabattgesetz. Zulässig sind also Kugelschreiber oder Kalender mit Werbeaufdruck, Senf in Biergläsern sowie Sammelbilder, die Süßwaren beigepackt werden..

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