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10.10.1994

Bundesarbeitsgericht gewährt großzügig Urlaub für Weiterbildung: Interesse an Umweltthema genügt

Bundesarbeitsgericht gewährt großzügig Urlaub für Weiterbildung: Interesse an Umweltthema genügt -- In einigen norddeutschen Ländern haben die Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf politische Weiterbildung. Der Arbeitgeber muß ihnen hierfür Sonderurlaub gewähren und diesen auch bezahlen. Arbeitsvermittler hatten bei ihren Behördenchefs angemeldet, sie wollten für eine einwöchige Veranstaltung Ökologische Wattenmeer-Exkursion auf Föhr von der Arbeit freigestellt werden. Der Chef hatte das mit der Begründung verweigert, bei der beabsichtigten Bildungsmaßnahme bestehe weder ein konkreter Bezug zur Tätigkeit als Hauptvermittler, noch zur Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie oder Beruf. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Meinung nicht gelten lassen (9 AZR 240/90). 8..

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