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27.10.1994

Einsatz für das Trappist

Einsatz für das Trappist -- Die einzigen sechs Brauereien, die den gesetzlich geschützten Namen Trappistenbrauereien tragen dürfen, sind Chimay, Orval, Rochefort, Westvleteren und Westmalle (sämtlich in Belgien) sowie La Trappe (in den Niederlanden). Das Kloster Westmalle hat jetzt eine Aktion in Angriff genommen, die jedem deutlich machen soll, was Trappistenbier wirklich ist. Der Rechtsschutz der Bezeichnung Trappist geht zurück auf eine Entscheidung des Handelsrechtshofs Gent von 1962. Ursache ist die strenge Regel der Mönche, die vorschreibt, daß die Erträge aus der Brauerei nur zum Unterhalt des Klosters verwendet werden dürfen. den Bildzeichen der tatsächlichen Trappistenbrauereien Mißbrauch treiben. Die genannten Brauereien sind (lediglich) Hersteller von Abtei- oder Klosterbieren..

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