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08.02.1994

Tarifliches Maßregelungsverbot

Tarifliches Maßregelungsverbot -- Anläßlich eines Arbeitskampfs wurde ein Betrieb an zwei Tagen bestreikt. An beiden Tagen versuchte der Betriebsleiter, die Arbeitnehmer zur Arbeitsaufnahme zu bewegen. Er stellte ihnen für jeden Tag der Arbeitsleistung während des Streiks eine Prämie in Höhe von 50 DM in Aussicht. Mehrere Arbeitnehmer folgten diesem Angebot. Nach beendetem Arbeitskampf schlossen die Tarifvertragsparteien eine Vereinbarung zur Wiederherstellung des Arbeitsfriedens. Danach sollte jede Maßregelung von Beschäftiten aus Anlaß des Arbeitskampfes unterbleiben oder rückgängig gemacht werden. Zwei Arbeitnehmer, die am Streik teilgenommen hatten, verlangten den gleichen Betrag, den die nicht streikenden Arbeitnehmer als Prämie erhielten. Mit ihren Klagen hatten sie Erfolg. 7..

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